DKV-Wandersportordnung: Corona-Einschränkungen im Wandersportjahr 2021

DKV-Wandersportordnung: Corona-Einschränkungen im Wandersportjahr 2021
Direkt nachzulesen beim DKV

Nach wie vor sind auch die Tourenpaddler*innen von den Einschränkungen des Sporttreibens während der Pandemie betroffen. Durch die Kontaktbeschränkungen ergeben sich auch Auswirkungen auf den beliebten Wanderfahrer-Wettbewerb. Der Freizeitsportausschuss hat sich mit diesen Umständen auseinandergesetzt und folgende Regelung für das Kanusportjahr 2021 getroffen:

WFA-Bronze
Die Bedingung der Kilometer-Anforderung für das „Bronze-Abzeichen“ (Ersterwerb und Wiederholung)

Die schon 2020 halbierten Anforderungen der Kilometer-Leistung für das laufende Jahr werden erneut bestätigt.

Die erforderlichen Kilometer sind:
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Paddlen lernen

Einführung in den Kanusport

Die Kanuschule NRW bietet von Juli bis September an den Wochenenden Einführungskurse in den Kanuwandersport sowie Tageskurse auf der Lippe und der Ruhr an. Alle interessierten Paddler müssen schwimmen können. Bootsmaterial, Paddel und Schwimmwesten werden von der Kanuschule gestellt.

mehr Infos

Wiederaufnahme des Sportbetriebes

Ab dem 11.05.2020 darf unter strengen Auflagen bei uns auf dem See wieder gepaddelt werden.

Das Konzept finden Sie hier.

Ein Tausch der alten Schlüssel ist an folgenen Terminen möglich:

  • Sonntag 10.05. 11 – 17 Uhr
  • Montag 11. 05. 18 – 21 Uhr
  • Donnerstag 14.05. 17 – 20 Uhr

offener Brief an den Oberbürgermeister

Die IG Baldeney hat einen offenen Brief an unseren Oberbürgermeister Thomas Kufen geschrieben, indem gefordert wird, den Wassersport auf dem Baldeneysee und der Ruhr wieder zu erlauben.

Unter welchen Maßnahmen dies, trotz Corona, möglich sein soll wird auch dargestellt.

Update 27.04.2020:

Hier ein ergänzender Brief an den OB. Brief2V OB Corona

Baldeneysee ist gesperrt!

Hier ein Update der Stadt Essen:

Der Baldeneysee, als Sport- und Freizeitstätte, darf als Kanute, Ruderer, Segler usw. zurzeit nicht befahren werden – egal, ob privat oder als Vereinsmitglied. Auch dürfen die vereinseigenen Steganlagen zurzeit weder zum Einsetzen noch zum Anlegen (also zu Sport- oder Freizeitzwecken) genutzt werden (auch nicht an der Ruhr oder am Kanal). Mit anderen Worten: Das Boot aus dem vereinseigenen Bootshaus holen und am Vereinssteg zu Wasser lassen, ist in Essen zurzeit leider nicht gestattet. Eine weitere, möglicherweise erlaubte Konstellation wird momentan geprüft; hierzu geben wir Bescheid, sobald uns eine Rückmeldung vorliegt.

Stand 09.04.2020 – Update 1:

Nach einer weiteren Nachfrage bei der Pressestelle der Stadt Essen ist hier nochmal ein Auszug aus einer E-Mail mit sehr aufschlussreichen Links:

Das Ordnungsamt der Stadt Essen hat hier die aktuellen Regelungen, die aufgrund der Corona-Pandemie getroffen wurden, aufgerührt und auch einzelne Fragen geklärt:

www.essen.de/coronavirus_regeln

 

Auf dieser Seite finden Sie auch die genaue Regel zum Baldeneysee, ich habe Ihnen die Sprungmarke mit eingefügt:

https://www.essen.de/rathaus/aemter/ordner_32/coronavirus_2.de.html#see

 

Das ist aktuell gültig. Allerdings ändern sich die Regeln aufgrund der dynamischen Lage sehr schnell, so dass ich Ihnen raten würde, immer öfter auf diesen Internetseiten nach Änderungen Ausschau zu halten. Wir sind auch am Wochenende und an den Feiertagen im Dienst, so dass wir etwaige Änderungen unmittelbar im Internet veröffentlichen können.

Tourenangebot 2020

Es gibt eine neue Katergorie bei uns Online.

Unter Saison 2020 findet Ihr die Touren, die von uns als Verein organisiert werden aber auch an denen wir mit dem Verband Kanu NRW teilnehmen möchten.

Notiert Euch die Termine, desto mehr desto schöner wirds.