Aktualisierung der Coronaschutzverordnung ab dem 03.04.

Ab dem 03.04.2022 gilt in NRW erneut eine neue Coronaschutzverordnung. Mit dieser wird die weitreichende Maskenpflicht aufgehoben. Auch in den Sportstätten des ESV entfällt damit die Pflicht zum Tragen eines Mund/Nasenschutzes.

Wie viele andere Organisationen sprechen auch wir uns ausdrücklich für eine Empfehlung aus, weiterhin in Gebäuden eine medizinische Masken zu tragen.

Neue Coronaschutzverordnung gilt ab dem 4.3.

Rückkehr zu 3G

Freitag dem 04.03.2022 ist auch der Sport bei uns für nicht immunisierte Personen möglich.

Wer nicht geimpft oder genesen ist, benötigt für die Ausübung des Sportes bei uns dann einen negativen Testnachweis. Dies gilt für innen und außen.

Nächste Änderung der CoronaSchVO

Corona-Schutzverordnung ab 09.02.2022

– Auch 16- und 17-jährige gelten als immunisiert, aber nur wenn sie getestet sind!
– Status „getestet“ gilt für alle Schüler unabhängig vom Alter!
– 2G+ für Sport in Innenräumen bleibt bestehen!

Informationen vom LSB zusammengefasst:
Seit heute, 09.02.2022, gilt eine aktualisierte Fassung der Corona-Schutzverordnung. Für den Sport relevant sind folgende Änderungen:

„Nächste Änderung der CoronaSchVO“ weiterlesen

Coronaupdate

Die sinkenden Inzidenzwerte lassen Hoffnung schöpfen und führen zugleich zu ein paar Lockerungen.

In Essen gilt ab dem 2.6.21 die Inzidenzstufe 2 der Coronaschutzverordnung NRW. Diese sieht nicht nur Lockerungen im öffentlichen Leben vor, sondern auch im Sport.

Zulässig ist

Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen nach §6 und des Mindestabstans.

Somit kann unser Jugendraum, der Clubraum, die Umkleiden und Duschen wieder mit ausreichendem Abstand genutzt werden.

Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes im Gebäude bleibt für alle verpflichtend.

Bleibt weiter vorsichtig und vorallem gesund!

Corona – Update und aktuelle Regelungen

 

Das wichtigste in Kürze:

7-Tages-Inzidenz >100

  • Individualsport nur mit dem eigenen Hausstand + einer weiteren Person möglich
  • Kinder <14 Jahren gelten nicht dazu

 

7-Tages-Inzidenz <100

  • Individualsport mit max. 5 Personen aus zwei Haushalten möglich
  • Kinder <14 Jahren gelten nicht dazu

 

Von den Regelungen unabhängig ist, dass Förderschulen weiterhin Sportunterricht durchführen dürfen. Das Franz-Sales-Haus wird also weiterhin ihre Kanu AG Freitags durchführen.

 

Verlängerung des Lockdowns

Ahoi Kanuten*innen,

durch die angekündigte Verlängerung des Lockdowns bis zum 31.01. verlängert sich leider auch die Möglichkeit unseren Sport zu betreiben.

Sollte dies wieder möglich sein werden wir euch an dieser Stelle darüber informieren.