Nächste Änderung der CoronaSchVO

Corona-Schutzverordnung ab 09.02.2022

– Auch 16- und 17-jährige gelten als immunisiert, aber nur wenn sie getestet sind!
– Status „getestet“ gilt für alle Schüler unabhängig vom Alter!
– 2G+ für Sport in Innenräumen bleibt bestehen!

Informationen vom LSB zusammengefasst:
Seit heute, 09.02.2022, gilt eine aktualisierte Fassung der Corona-Schutzverordnung. Für den Sport relevant sind folgende Änderungen:

– Kinder/Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert (bisher nur bis zum 16. Geburtstag).
– Schülerinnen und Schüler gelten unabhängig von ihrem Alter als getestet.

Bitte lassen Sie sich nicht von Meldungen in den Medien irritieren, nach denen für Sport in Innenräumen angeblich kein 2G+ mehr gelten soll. Die zugrundeliegende Entscheidung des OVG NRW von gestern ist noch gestern Abend in die Überarbeitung der Corona-Schutzverordnung eingeflossen. Für Sport in Innenräumen gilt danach unverändert 2G+!

Zur Frage, wer als geboostert gilt, hat sich durch eine entsprechende Veröffentlichung des RKI eine Änderung ergeben. Die entsprechenden Übersichten sind im Download hinterlegt.

 

 

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