Coronaregeln am 19.02.2022 in NRW geändert

3 G wieder bei kontaktfreiem Sport möglich

 

Der LSB NRW informiert:

 

Seit Samstag,19.02.2022 gilt eine neue CoronaSchVO. Sie ist hier zu finden:

 

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/2022-02-18_coronaschvo_ab_19.02.2022_lesefassung_mit_markierungen.pdf

 

Die wichtigste Änderung für den Sport:

 

Kontaktfreier Sport draußen jetzt auch mit 3G möglich

 

Eine Änderung der Verordnung betrifft die Differenzierung des Sporttreibens draußen. Demnach gilt für Sport draußen nicht mehr durchgehend 2G, sondern für kontaktfreien Sport reicht 3G. Der entsprechende Satz der Verordnung lautet, dass für immunisierte oder getestete Personen draußen Folgendes erlaubt ist: „… die gemeinsame oder gleichzeitige Ausübung von im Sinne dieser Verordnung kontaktfreiem Sport (wie zum Beispiel Leichtathletik, Tennis oder Golf)“. Kontaktfreier Sport ist unter Bezugnahme auf weitere Passagen der Verordnung und ihre Anlagen solcher Sport, bei dem durchgehend ein Abstand von wenigstens 1,5 Metern eingehalten wird.

 

Für immunisierte Personen ändert sich nichts. Draußen ist für sie jeglicher Sport möglich.

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