Darf die Ruhr oder der Rhein-Herne-Kanal aktuell für Wassersport oder Freizeitvergnügen (z.B. Kanu, Segeln, Stand Up Paddling, Schlauchboot) genutzt werden?
Nein, Kanu- und Segelsport zählt mit den jeweiligen Vereinen zum Sportbetrieb und ist somit in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt. Dies gilt auch für die Hafen- und Steganlagen, sowie sonstigen Anlagen als zugelassene Zugangsmöglichkeiten für die Ruhr oder den Rhein-Herne-Kanal. Ferner sind Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen untersagt.